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Weg zum Führerschein
Neuregelung 1.4.21
Führerschein ab 18
Führerschein mit 17
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 Führerschein ab 18 Jahren

Mit 17 ½ Jahren können Sie sich in der Fahrschule anmelden.

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Lebensjahr, die praktische Prüfung  1 Monat vorher gemacht werden.

 

 

In dem Führerschein der Klasse B (= Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t sowie nicht mehr als 8 Sitzplatzen (zgl. Fahrersitz) sind die Klassen

AM – Roller, Mopeds, Mofas

und 

L – Land- und forstwirtschaftliche Maschinen von max. 40 km/h

enthalten.

 

Auch ein Anhänger ist mit dem Führerschein der Klasse B möglich unter zwei Voraussetzungen

 

·         Zulässiges Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen nicht mehr als 3,5t wiegen

                                                      oder

·         Anhänger wiegt bis zu 750 kg.

 

Sollte der Anhänger mehr als 750 kg oder der Zug mehr als 3,5t wiegen, dann gibt es laut Gesetzgeber zwei weitere Klassen

·         B96 = Zug schwerer als 3,5 t und zulässiges Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf nicht mehr als 4,25t wiegen

   BE= zulässiges Gesamtgewicht von Pkw und          Anhänger mehr als 4,25t und nicht schwerer als 7t