Führerschein ab 18 Jahren
Mit 17 ½ Jahren können Sie sich in der Fahrschule anmelden.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Lebensjahr, die praktische Prüfung 1 Monat vorher gemacht werden.
In dem Führerschein der Klasse B (= Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t sowie nicht mehr als 8 Sitzplatzen (zgl. Fahrersitz) sind die Klassen
AM – Roller, Mopeds, Mofas
und
L – Land- und forstwirtschaftliche Maschinen von max. 40 km/h
enthalten.
Auch ein Anhänger ist mit dem Führerschein der Klasse B möglich unter zwei Voraussetzungen
· Zulässiges Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen nicht mehr als 3,5t wiegen
oder
· Anhänger wiegt bis zu 750 kg.
Sollte der Anhänger mehr als 750 kg oder der Zug mehr als 3,5t wiegen, dann gibt es laut Gesetzgeber zwei weitere Klassen
· B96 = Zug schwerer als 3,5 t und zulässiges Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger darf nicht mehr als 4,25t wiegen
BE= zulässiges Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger mehr als 4,25t und nicht schwerer als 7t