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 Führerschein mit 17 Jahren

Wer gerne schon mit 17 Jahren fahren und schon vor dem 18 Lebensjahr Fahrpraxis sich aneignen möchte, kann den Führerschein mit 17 machen, aber nur unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Begleitperson bis zum 18. Lebensjahr mitfährt. 

Eine Anmeldung ist in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren möglich.

Für das begleitende Fahren muss die Begleitperson diese Bedingungen erfüllen:

Mindestalter 30 Jahr                                       

Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Mindestens 5 Jahre durchgängig den Führerschein der Klasse B

 

Vorteil: Der Fahranfänger hat viel Zeit inBegleitung zu üben. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und bei Bedarf einen vorteilhaften Start ins Arbeitsleben.